Anschluss
Der Beitritt zum Pensionsplan oder BVG-Plan ist abhängig von der Anstellungsdauer und von Ihrem Vertrag.
Dem BVG-Plan angeschlossen sind Mitarbeitende, die:
- weniger als ein Jahr angestellt sind oder erneut angestellt werden, wenn sie eine Altersrente aus dem Pensionsplan beziehen, und
- einen jährlichen Lohn von über CHF 22 050.- (im Jahr 2023) beziehen.
Dem Pensionsplan angeschlossen sind Mitarbeitende, die:
- ein Jahr oder länger angestellt sind, und
- das 18. Altersjahr erreicht haben oder älter sind, oder das 18. Altersjahr während des laufenden Jahrs erreichen.
Für den Zusatzplan für die Kader wurden der massgebende Lohn und die Funktion als Kriterien für die Versicherung festgelegt.
Einzelheiten zu den Vorsorgeplänen
Auf den folgenden Seiten finden Sie die Einzelheiten zu den Beiträgen und Leistungen für jeden Vorsorgeplan: