Mit diesem Rechner können Sie Ihre zukünftige Altersrente, die Auswirkungen eines Einkaufs oder eines Vorbezugs für Wohneigentum oder nach einer Scheidung simulieren.
Alle für die Berechnung erforderlichen Informationen finden Sie auf Ihrem letzten Versicherungsausweis. Für ein besseres Verständnis Ihrer Vorsorge, scannen Sie den QR-Code auf Ihrem Versicherungsausweis (oder klicken Sie auf den Link) und gelangen Sie so zum Rentenrechner, der mit Ihren Daten vorausgefüllt ist. Anschliessend können Sie die Einstellungen nach Bedarf anpassen.
Besondere Bestimmung für Mitarbeitende mit Polizeigewalt
Wenn Ihr Renteneintrittsalter auf 60 Jahre festgelegt ist, können Sie den Rechner und den QR-Code auf Ihrem Versicherungsausweis nutzen.
Der Rentenrechner funktioniert nicht für Mitarbeitende mit Polizeigewalt, deren Altersgrenze für die Pensionierung auf 62 Jahre festgelegt ist. Darüber hinaus werden beim Scannen des QR-Codes auf Ihrem Versicherungsausweis die letzten beiden Schlüsselzahlen nicht die erwarteten Werte anzeigen:
- Pensionierungsjahr (65 Jahre → 62 Jahre für Mitarbeitende mit Polizeigewalt);
- Die Höhe der Rente/des Alterskapitals → Die angezeigten Leistungen sind niedriger als die vorgesehenen, da sie den vom Arbeitgeber finanzierten Einkauf gemäss der Verordnung vom 7. Dezember 2021 nicht berücksichtigen.
Die anderen Schlüsselzahlen des QR-Codes sind jedoch korrekt, ebenso wie die auf Ihrem Versicherungsausweis angezeigten Werte.
Um die entsprechenden Simulationen zu erhalten, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Welchen Zinssatz wählen?
Im Versicherungsausweis zeigen wir Ihnen eine Projektion mit drei Zinssätzen auf. Wenn Sie den Rentenrechner benutzen, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, Projektionen mit verschiedenen Zinssätzen durchzuführen. Aber welchen Zinssatz soll man wählen?
- Der Zinssatz von 1.25 % ist der vom Verwaltungsrat festgelegte provisorische Zinssatz für das Jahr 2025. Dieser Zinssatz wird den Altersguthaben der Versicherten gutgeschrieben, die die Kasse im Laufe des Jahres verlassen (Kündigung oder Pensionierung). Verwenden Sie diesen Zinssatz, wenn Sie im Laufe des Jahres 2025 pensioniert werden (bis zum 1. Dezember).
- Der Zinssatz von 2.5 % entspricht einem «optimistischen» Zinssatz. Die Kasse hofft, diesen Zinssatz den aktiven Versicherten langfristig gewähren zu können. Es handelt sich dabei nicht um eine Verpflichtung der Kasse, sondern um ein langfristiges Ziel.
- Der Zinssatz von 0 % stellt das «schlimmste» Szenario dar. In diesem Szenario generieren die Märkte keine Erträge mehr und Ihr Kapital nimmt nur noch dank Ihrer Beiträge, aber ohne Zinsen, zu. Dies ist das Mindestguthaben, das Sie bei der Pensionierung sicher erreichen werden.
Es gibt somit keine «richtige» Antwort auf diese Frage. Sie hängt von Ihrem Zeithorizont ab (Zeitraum bis zur Pensionierung) und vom Vertrauen, das Sie in die Finanzmärkte haben.