FAQ

Antworten auf die häufigsten Fragen zu allen Themen.

Vorsorge im Allgemeinen

Ich weiss nicht, wo sich meine Altersguthaben befinden. Wie kann ich Sie wiederfinden?

Sie haben die Möglichkeit, eine Suchanfrage an den Sicherheitsfonds BVG zu stellen. Diese Anfrage ist kostenlos und gibt Ihnen Auskunft über alle Vorsorgeeinrichtungen und Freizügigkeitseinrichtungen, die Guthaben in Ihrem Namen halten.

In Anschluss obliegt es Ihnen, die betroffenen Vorsorgeeinrichtungen zu beauftragen, Ihr Guthaben an unsere Kasse zu überweisen.

Sicherheitsfonds BVG – Suche nach Guthaben in der beruflichen Vorsorge 

Förderung des Wohneigentums

Wozu dient der Eintrag im Grundbuch?

Wenn Sie einen Vorbezug für den Kauf von Wohneigentum tätigen, muss laut Gesetz ein sogenannter «Veräusserungsbeschränkungsvermerk» im Grundbuch des entsprechenden Bezirks eingetragen werden.

Diese Einschränkung verhindert die Veräusserung der Liegenschaft, d. h. Sie können die Immobilie ohne die Zustimmung der Kasse weder verkaufen noch verschenken, solange dieser Vermerk eingetragen ist. 

Diese Vereinbarung ist notwendig, um sicherzustellen, dass Ihre Vorsorge bei einem Verkauf der Immobilie wieder geäufnet werden kann. Der vorbezogene Betrag ist tatsächlich immer noch Teil der Vorsorge, auch wenn er in den Kauf einer Immobilie investiert worden ist.

Ich plane nicht, in nächster Zeit zu bauen, möchte aber bereits ein Baugrundstück kaufen. Kann ich für diesen Kauf von einem Vorbezug profitieren?

Nein. Ein Vorbezug ist nur möglich, wenn ein Bauprojekt besteht und die Bank Ihnen einen Baukredit gewährt hat.

Wann wird der Eintrag im Grundbuch gelöscht?

Wir löschen den Eintrag der Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch wenn:

  • Sie den von Ihnen vorbezogenen Betrag vollständig zurückbezahlen
  • Sie in den vollständigen Ruhestand treten
  • Sie nicht mehr im Rahmen des BVG versichert sind und Ihnen die Austrittsleistung vollständig bar ausbezahlt wurde (z. B. wenn Sie sich selbstständig machen)

Sobald die Löschung durch uns erfolgt ist, steht es Ihnen frei, vollständig über die Immobilie zu verfügen um diese zu verkaufen, zu vermieten, an Ihre Kinder weiterzugeben usw.

Ausritt aus der Kasse und Freizügigkeit

Ich habe einen Austrittsfragebogen erhalten, arbeite aber immer noch für meinen Arbeitgeber. Was muss ich tun?

Es kommt vor, dass wir nicht darüber informiert werden, dass sich Ihre Anstellung verlängert oder dass Sie über einen anderen Arbeitgeber weiterhin bei unserer Kasse versichert sind. In diesem Fall bitten wir Sie, uns dies direkt mitzuteilen. Da die Mitgliedschaft in unserer Kasse von mehreren Faktoren abhängt, kann es auch vorkommen, dass Sie nicht mehr bei uns versichert sind, obwohl Sie weiterhin für Ihren Arbeitgeber arbeiten (z. B. wenn Sie im Stundenlohn arbeiten und Ihr Lohn unterhalb der Versicherungsgrenze liegt).

Wo kann ich ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice eröffnen?

Die meisten Schweizer Banken bieten die Möglichkeit, ein Freizügigkeitskonto zu eröffnen. Eine Freizügigkeitspolice kann bei einer Versicherung eröffnet werden.

Pensionierung

Habe ich Anspruch auf einen vom Arbeitgeber finanzierten AHV-Vorschuss?

Da es sich um eine Leistung handelt, die von Ihrem Arbeitgeber angeboten wird, legt dieser die Bedingungen für die Gewährung fest. Deshalb müssen Sie den Antrag an diesen richten. Ihr Arbeitgeber teilt uns dann die Höhe des zu zahlenden Vorschusses mit.

Unsere Kasse fungiert nur als Vermittlerin, indem sie die AHV-Vorauszahlung zusammen mit der Altersrente vornimmt.

Wichtig: Der AHV-Vorschuss ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Es gibt Arbeitgeber, die den AHV-Vorschuss nicht finanzieren.

Ich möchte einen AHV-Vorschuss, aber mein Arbeitgeber finanziert ihn nicht. Welche Möglichkeiten habe ich?

Unsere Kasse bietet die Möglichkeit, einen selbstfinanzierten AHV-Vorschuss zu beziehen. Ein AHV-Vorschuss in einer von Ihnen gewählten Höhe, die jedoch höchstens der maximalen AHV-Rente entspricht, wird Ihnen dann bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ausgezahlt. Im Gegenzug wird Ihre Altersrente entsprechend gekürzt. Diese Kürzung gilt lebenslang.

Wenn Sie an dieser Möglichkeit interessiert sind, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

Was ist der AHV-Vorschuss?

Der AHV-Vorschuss, manchmal auch AHV-Überbrückungsrente genannt, ist eine Leistung zum temporären Ersatz der AHV-Rente, wenn die Pensionierung vor dem AHV-Referenzalter erfolgt. Die AHV wird in der Regel erst ab 65 Jahren ausgezahlt. Wenn Sie sich für eine frühzeitige Pensionierung entscheiden, erhalten Sie die Vorsorgerente, Sie haben jedoch noch keinen Anspruch auf die AHV-Rente.

Es gibt zwei Arten von AHV-Vorschuss: durch den Arbeitgeber finanziert und selbstfinanziert.

Meistens ist die Rede von einem durch den Arbeitgeber finanzierten AHV-Vorschuss.

Tod und Hinterbliebenenleistungen

Ich erhalte von der Kasse eine Hinterbliebenenrente. Was passiert, wenn ich wieder heirate?

Im Falle einer Wiederverheiratung endet die Zahlung der Ihnen zustehenden Hinterbliebenenleistung. Sie haben jedoch Anspruch auf eine einmalige Abfindung in der Höhe der dreifachen jährlichen Rente, die Sie erhalten haben.

Unbezahlter Urlaub

Was passiert, wenn ich während meines unbezahlten Urlaubs eine temporäre Aktivität für meinen Arbeitgeber ausübe, zum Beispiel indem ich eine abwesende Kollegin/einen abwesenden Kollegen vertrete?

Dies hat keine Auswirkungen auf die Beiträge, die Sie für Ihren unbezahlten Urlaub bezahlen müssen. Die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit während des unbezahlten Urlaubs, für die Sie ebenfalls Beiträge an unsere Kasse bezahlen müssen, unterbricht den von Ihrem Arbeitgeber gewährten unbezahlten Urlaub nicht. Sie schulden also weiterhin die Beiträge für den unbezahlten Urlaub und müssen alle entsprechenden Rechnungen bis zum Ende des unbezahlten Urlaubs weiterhin bezahlen.

Nachhaltigkeit

Was bedeutet ESG?

Es handelt sich um das Akronym für «Environment, Social, Governance» in einem Unternehmen. Die Berücksichtigung der ESG-Kriterien im Investitionsprozess ist Teil einer globalen Strategie für nachhaltige Investitionen.

Haben Sie noch Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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