Ihre Austrittsleistung muss an die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers übermittelt werden.
Ihre Austrittsleistung muss an die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers übermittelt werden. Sie übermitteln uns einen Beleg, beispielsweise einen Einzahlungsschein oder eine Beitrittsbestätigung der neuen Pensionskasse, sobald Sie diese erhalten. Nach erfolgter Zahlung erhalten Ihre neue Pensionskasse und Sie unsere Austrittsabrechnung.
Der eingereichte Beleg muss auf jeden Fall die IBAN-Nummer enthalten, an die die Leistung überwiesen werden soll. Einige Kassen senden Ihnen einen Einzahlungsschein mit Referenznummer, in diesem Fall bitten wir Sie, uns diesen zuzustellen.