29 februar 2024
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Die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht ordnete schliesslich den Amtsantritt des Kommissars, des Rechtsanwalts Lorenz Fivian, ab dem 1. Februar 2024 an. In der ersten Phase, bis über die Beschwerde der Pensionskasse gegen die Entscheidung dieser Behörde entschieden ist, werden sich die Entscheidungen des Kommissars auf die laufenden Geschäfte beschränken. Der Kommissar bleibt im Amt, bis Neuwahlen zur Erneuerung des Verwaltungsrats und zur Wiederherstellung der Parität gemäss dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen neuen Gesetz über die Pensionskasse des Staatspersonals (PKG) und dem Reglement zum Wahlverfahren für die Vertreter/innen der Arbeitnehmer/innen durchgeführt werden.
Bis jetzt konnte der Kommissar noch keine Entscheidung zur Indexierung der Renten per 1. Januar 2024, zum auf das Altersguthaben gutgeschriebenen Zins für 2023 und zum vorläufigen Zinssatz für 2024 treffen. Die folgenden Entscheidungen werden angewendet, bis sie formell bestätigt werden:
- Die Pensionen sind nicht indexiert.
- Der Zinssatz für 2023 wird für alle Vorsorgepläne auf 1% festgelegt.
- Was die Zinsen für das Jahr 2024 betrifft, so wird die PKSF für alle Vorsorgepläne einen provisorischen Zinssatz von 1.25% anwenden. Dieser Zinssatz wird den Guthaben der versicherten Personen gutgeschrieben, die die Kasse bis zum 30.November 2024 verlassen oder bis zum 1.Dezember 2024 in Pension gehen.