Wahl des Verwaltungsrats der PKSF

16 september 2024

Medienmitteilung

Die Ungewissheit hat ein Ende: Der Kommissar genehmigt ein Wahlreglement und eröffnet das Wahlverfahren für den Verwaltungsrat der Pensionskasse des Staates Freiburg. 

Im Januar 2024 verabschiedete der Staatsrat das neue Gesetz über die Pensionskasse (PKG). Damit führte er ein neues Ernennungsverfahren für Vertreter/innen im Verwaltungsrat der PKSF ein und machte den Weg für die Organisation der Wahlen frei. Der plötzliche Rücktritt einer Mehrheit der Arbeitnehmervertreter/-innen im Verwaltungsrat hat diesen Vorgang jedoch unterbrochen. Da die Parität im Verwaltungsrat nicht mehr gewährleistet war, war das Organ nicht mehr beschlussfähig. Angesichts dieser Situation ordnete die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA) den Amtsantritt eines Kommissars – Herrn Lorenz Fivian – an. Er trat seine Funktion am 1. Februar 2024 an, um den Verwaltungsrat vorübergehend zu ersetzen. Ungeachtet dieser Situation gewährleistete die Verwaltung der Kasse den guten Betrieb und erbrachte die Leistungen an die Versicherten unbeschadet. 

Der Kommissar und die Aufsichtsbehörde haben ein neues Wahlreglement bestätigt und die Kasse verkündet heute die Eröffnung des Wahlverfahrens für die Vertreter/innen der Arbeitnehmer/innen im Verwaltungsrat. Erstmals können die Versicherten der Kasse als Vertreter/innen für den Verwaltungsrat kandidieren und/oder direkt für ihre Vertreter/innen stimmen. Zur Erinnerung: Der Verwaltungsrat besteht aus zwölf Mitgliedern: sechs Vertreter/innen der Arbeitgeber, die vom Staatsrat bestimmt werden, und sechs Vertreter/innen der Arbeitnehmer/innen, die fortan von den Versicherten der Kasse gewählt werden. 

Diese Wahlen sind für die Wiederherstellung der Parität im obersten Organ wichtig, um eine ausgewogene Vertretung der der Kasse angeschlossenen Versichertenkategorien zu gewährleisten und den guten Betrieb sowie die Zukunftsfähigkeit der Kasse sicherzustellen.  

Das Wahlverfahren wird auf der neuen Website der PKSF erklärt (www.cpef.ch/de/wahl). Kandidieren können alle bei der Kasse versicherten Personen, sofern sie nicht eine höhere leitende Tätigkeit ausüben. Nicht versicherte Personen können ebenfalls an der Wahl teilnehmen, wenn sie über eine Unterstützungsliste verfügen. Interessenten können ihre Bewerbung in einem der folgenden fünf Wahlkreise einreichen: 

  • Kreis I: Bildung (BKAD) - 2 Vertreter/innen
  • Kreis II: Gesundheit (GSD) - 1 Vertreter/in
  • Kreis III: Wirtschaft (VWBD, FIND, RIMU) - 1 Vertreter/in
  • Kreis IV: Institutionen (SJSD, ILFD, Gerichtsbehörden, Legislative, Staatskanzlei, Sekretariat des Grossen Rats) - 1 Vertreter/in
  • Kreis V: Externe Institutionen (der PKSF angeschlossene Arbeitgeber exkl. Staat) - 1 Vertreter/in

Die Kandidaturen sind bis spätestens am 15. Oktober 2024 einzureichen. Die Wahlen finden vom 7. bis 18. November statt, die Ergebnisse werden am 20. November bekanntgegeben. Die gewählten Verwaltungsräte treten ihre Funktion am 1. Januar 2025 an.

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