Allgemeine Informationen für angehende Rentenbezügerinnen und -bezüger im Kader-Zusatzplan
Grundsatz
Der Kader-Zusatzplan umfasst ausschliesslich Kapitalleistungen. Bei der Pensionierung wird Ihnen das geäufnete Alterskapital ausbezahlt.
Bei einer Teilpensionierung können Sie die Überweisung eines Teilbetrags zu diesem Zeitpunkt beantragen, dies ist jedoch nicht zwingend. Das verbleibende Alterskapital wird spätestens zum Zeitpunkt der vollständigen Pensionierung ausbezahlt.
Wie muss ich vorgehen?
Damit Ihnen das Kapital ausbezahlt werden kann, muss uns der entsprechende Antrag zugestellt werden.
Sind Sie verheiratet oder leben Sie in einer eingetragenen Partnerschaft, muss das Formular mit der beglaubigten Unterschrift der Ehegattin oder des Ehegatten bzw. der registrierten Partnerin oder des registrierten Partners vorliegen.
Die Beglaubigung der Unterschrift Ihrer Ehegattin oder Ihres Ehegatten bzw. der registrierten Partnerin oder des registrierten Partners kann an unserem Schalter (kostenlos), von einem Notar, oder von Ihrer Wohngemeinde vorgenommen werden, falls diese dazu befugt ist. Achtung: Beglaubigungen am Postschalter sind nicht gültig.
Alternative
Wenn Sie die Einkaufsmöglichkeiten Ihres Pensionsplans noch nicht ausgeschöpft haben, können Sie das im Kader-Zusatzplan geäufnete Guthaben zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung in den Pensionsplan überweisen.
Diese Überweisung wirkt sich wie ein normaler Einkauf aus. Er reduziert den Teil bzw. die Gesamtheit des Betrags, der Ihnen als Kapital ausbezahlt wird, erhöht jedoch ihre Monatsrente im Pensionsplan.
Wenn Sie einen solchen Übertrag wünschen, müssen Sie uns vor der Pensionierung schriftlich darüber informieren.