Pensionierung im BVG-Plan

Allgemeine Informationen für angehende Rentenbezügerinnen und -bezüger im BVG-Plan

Grundsatz

Der BVG-Plan der Pensionskasse übernimmt mit wenigen Ausnahmen die Mindestbestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Die Pensionierung ist im AHV-Rentenalter möglich, d. h. 65 Jahren. Im BVG-Plan besteht keine Möglichkeit auf eine Frührente.

Grundsätzlich erhalten Sie ab Ihrer Pensionierung eine lebenslange Monatsrente. Sie haben auch die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Leistungen als einmaliges Alterskapital und eine proportional reduzierte monatliche Rente zu beziehen.

Umwandlungssatz im BVG-Plan

  Alter Umwandlungssatz
Frauen 65 6.8%
Männer 65 6.8%

Ich möchte Kapital beziehen. Wie muss ich vorgehen?

Die reglementarischen Bestimmungen sehen vor, dass Sie maximal 25 Prozent Ihrer Leistung als Kapital statt als Rente beziehen können. Die verbleibenden 75 Prozent werden in allen Fällen als Rente ausbezahlt.

Wenn Sie einen Kapitalbezug wünschen, müssen Sie das entsprechende Formular bis spätestens drei Monate vor Entstehung des Anspruchs auf die Altersrente einreichen. Falls diese Frist nicht eingehalten wird, kann der Antrag nicht berücksichtigt werden. 

Sind Sie verheiratet oder leben Sie in einer eingetragenen Partnerschaft, muss das Formular mit der beglaubigten Unterschrift der Ehegattin oder des Ehegatten bzw. der registrierten Partnerin oder des registrierten Partners vorliegen. Auch hier gilt die Frist von drei Monaten.

Die Beglaubigung der Unterschrift Ihrer Ehegattin oder Ihres Ehegatten bzw. der registrierten Partnerin oder des registrierten Partners kann an unserem Schalter (kostenlos), von einem Notar, oder von Ihrer Wohngemeinde vorgenommen werden, falls diese dazu befugt ist. Achtung: Beglaubigungen am Postschalter sind nicht gültig.

Das Gesuch ist nach seiner Einreichung unwiderruflich. Sie können somit weder auf Ihren Kapitalbezug verzichten noch dessen Höhe verändern.

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