Ihr Zusatzplan für Kader Versicherungsausweis

Sie sind im Zusatzplan für Kader versichert und benötigen Hilfe, um Ihren Versicherungsausweis zu lesen? Nehmen Sie diesen zur Hand und finden Sie untenstehend die Erklärungen.

Allgemeine Bemerkungen

  • Alle Beträge sind in CHF
  • Die Beträge gelten als Richtwert und stellen kein Leistungsversprechen dar
Persönliche Angaben

Die persönlichen Angaben entsprechen dem Stand in Punkt "Vorsorgeplan" angegebenen Datum (im Beispiel: am 1. Januar 2024) und werden uns vom Arbeitgeber mitgeteilt, mit Ausnahme des Eintrittsdatums in den Vorsorgeplan (das keinen Einfluss auf die Berechnung der Leistungen hat). Der Beschäftigungsgrad ist gerundet. Wenn Sie Fehler feststellen, melden Sie diese bitte der Personalabteilung.

Vorsorgeplan

Der Vorsorgeplan, in dem Sie versichert sind, wird hier angegeben.

Wenn Sie in den Zusatzplan für Kader aufgenommen werden, werden Sie automatisch auch in den Pensionsplan aufgenommen. Daher erhalten Sie zwei Ausweise.

Haben Sie Fragen zum Vorsorgeplan? Besuchen Sie unsere Seite.

Finanzierung

Der massgebende Lohn im Zusatzplan entspricht dem Lohn, der im Pensionsplan nicht versichert ist. Von diesem Betrag werden die spezifischen Beiträge für diesen Vorsorgeplan berechnet.

Austrittsleistung

Die Austrittsleistung entspricht dem Betrag, der an Ihre neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen wird, wenn Sie die PKSF verlassen. Sie entspricht dem höchsten Betrag zwischen:

  • Dem reglementarischen Altersguthaben, das Ihrem Alterssparkonto entspricht. Bei der Pensionierung wird es in eine Pension umgewandelt, indem es mit einem Umwandlungssatz multipliziert wird, der vom Alter in Jahren und Monaten zu Diesem Zeitpunkt abhängt;

  • Der Mindestleistung nach dem Freizügigkeitsgesetz (FZG)

Verlassen Sie unsere Kasse? Informieren Sie sich auf unserer Seite über die notwendigen Schritte.

Projizierte Alterskapitalien

Eine vorzeitige Pensionierung ist ab dem vollendeten 58. Altersjahr möglich. 

Wenn Sie in diesem Plan in Pension gehen, müssen Sie auch im Pensionsplan in Pension gehen und umgekehrt.

Die Projektionen basieren auf Ihrem aktuellen Lohn und Beschäftigungsgrad sowie auf einem Zinssatz von 1,25%, der dem Altersguthaben gutgeschrieben wird. Dieser Zinssatz ist nicht garantiert und hängt von den Entwicklungen an den Finanzmärkten ab. Die angegebenen Beträge sind deshalb unverbindlich.

Gehen sie bald in Pension? Kümmern Sie sich frühzeitig darum und informieren Sie sich auf unserer Seite, welche Schritte Sie jetzt unternehmen müssen. Dort finden Sie auch all spezifischen Informationen zur Pensionierung im Kader-Zusatzplan.

Invalidenleistungen

Mit den Risikobeiträgen erhalten Sie im Fall einer Invalidität ein Kapital. Dieses Kapital entspricht dem reglementarischen Altersguthaben, projiziert bis zum Alter von 60 Jahren, ohne Zins.

Der Lohn, der für die Projektion verwendet wird, entspricht dem Durchschnittslohn der letzten 36 Monate der effektiven Erwerbstätigkeit.

Alle Informationen finden Sie auf der Seite betreffend Invalidität.

Leistungen im Todesfall der versicherten Person

Unter bestimmten Bedingungen erhält der überlebende Ehepartner oder eingetragene Partner und die Waisen ein Todesfallkapital, das dem Invaliditätskapital entspricht. 

Ohne Bezüger dieses Todesfallkapitals wird die Hälfte des reglementarischen Altersguthabens an die anderen Bezüger ausbezahlt.

Alle Informationen finden Sie auf der Seite betreffend Todesfall und Hinterbliebenenleistungen.

Allgemeine Informationen

Diese Rubrik enthält diverse Informationen in Verbindung mit Ihrer Versicherungssituation

Beachten Sie, dass je nach Ihrer Situation möglicherweise mehr oder weniger Informationen als im nebenstehenden Beispiel aufgelistet sind.

  • Verfügbarer Betrag für die Wohneigentumsförderung: Dieser Betrag kann im Falle von Miteigentum reduziert werden. Bitte konsultieren Sie die Seite, die dieser Leistung gewidmet ist;

     

  • Maximaler Einkaufsbetrag: Wenn Sie den gesamten Betrag einzahlen möchten, kontaktieren Sie bitte vor der Überweisung die Pensionskasse. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite betreffend Einkäufe;

     

  • Zu erstattender Restbetrag nach der Teilung im Rahmen der Scheidung: nach der Scheidung getätigte Einkäufe werden von dem Betrag abgezogen, der bei der Scheidung an den Ex-Ehepartner ausgezahlt wurde. Der Saldo wird daher in dieser Rubrik ausgewiesen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite.

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