Informationen für die Versicherten

01 februar 2024

Informationen für die Versicherten

Situation

Das Börsenjahr 2023 war besser als das Vorjahr, aber nicht aussergewöhnlich. Die Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg (PKSF) weist eine geschätzte Performance von 4% auf. Auf den ersten Blick scheint dieses Ergebnis keine zusätzliche Ausschüttung zu erlauben, die endgültige Entscheidung des obersten Organs konnte jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.

Grund dafür ist der Massenrücktritt der Arbeitnehmervertreter/innen im September 2023, was zur Folge hatte, dass die Zusammensetzung des obersten Organs nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen an die Parität entspricht. Die Kasse muss die Wiedereinsetzung eines obersten Organs durch die übergeordneten Instanzen abwarten, bevor sie derartige Entscheidungen treffen kann.

Das neue Gesetz über die Pensionskasse (PKG) ist Anfang des Jahres in Kraft getreten. Daher wird die gesetzeskonforme Zusammensetzung des neuen Verwaltungsrates im Prinzip bis zum Jahresende wiederhergestellt werden.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Umstände und bis zur formellen Bestätigung der Entscheide durch das neue oberste Organ sind nachstehend die Zinsen, die den Altersguthaben für 2023 gutgeschrieben wurden, sowie die vorläufigen Zinsen für 2024 aufgeführt.

Gutgeschriebene Zinsen auf den Altersguthaben für 2023

Bitte beziehen Sie sich auf den Vorsorgeplan, dem Sie angehören:

Der Zinssatz für 2023 wurde auf 1% festgelegt, was dem BVG-Mindestzinssatz entspricht.

Der Zinssatz für 2023 wurde auf 1% festgelegt.

Der Zinssatz für 2023 wurde auf 1% festgelegt.

Vorläufiger Zinssatz für 2024

In Bezug auf die Zinsen für das Jahr 2024 wird die PKSF einen vorläufigen Zinssatz von 1,25% für alle Vorsorgepläne (BVG-Plan, KZP und PP) anwenden. Dieser Zinssatz wird den Guthaben der versicherten Personen gutgeschrieben, die die Kasse bis zum 30. November 2024 verlassen oder bis zum 1. Dezember 2024 in Pension gehen.

Versicherungsausweis per 1. Januar 2024

Die Versicherungsausweise per 1. Januar 2024 werden bis Ende Februar 2024 verschickt. Ab diesem Jahr werden sie über E-Gov an die Staatsangestellten verteilt, die diese Plattform für ihre Lohnunterlagen gewählt haben. Für die anderen Versicherten wird der Versand weiterhin per Post erfolgen. Die Nutzung von E-Gov wird nach und nach auf alle Versicherten und weitere Leistungen ausgeweitet, Informationen dazu folgen.