09 dezember 2024
Inkrafttreten der AHV 21
Infolge des Inkrafttretens der AHV-Reform 21 wird das AHV-Referenzalter für Frauen schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben. Die Zahlung des AHV-Vorschusses wird sich bis zum neuen AHV-Referenzalter erstrecken, das heisst:
- für Frauen mit Jahrgang 1961 bis 64 Jahre und 3 Monate.
- für Frauen mit Jahrgang 1962 bis 64 Jahre und 6 Monate.
- für Frauen mit Jahrgang 1963 bis 64 Jahre und 9 Monate.
- für Frauen, die 1964 oder später geboren wurden, bis 65 Jahre.
Es wird keine individuelle Bestätigung verschickt.