AHV-Vorschuss für Frauen, die 1961 oder später geboren sind

09 dezember 2024

Inkrafttreten der AHV 21

Infolge des Inkrafttretens der AHV-Reform 21 wird das AHV-Referenzalter für Frauen schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben. Die Zahlung des AHV-Vorschusses wird sich bis zum neuen AHV-Referenzalter erstrecken, das heisst:

  • für Frauen mit Jahrgang 1961 bis 64 Jahre und 3 Monate.
  • für Frauen mit Jahrgang 1962 bis 64 Jahre und 6 Monate.
  • für Frauen mit Jahrgang 1963 bis 64 Jahre und 9 Monate.
  • für Frauen, die 1964 oder später geboren wurden, bis 65 Jahre.

Es wird keine individuelle Bestätigung verschickt.