Informationen für die Versicherten

Versicherungsausweis & Entscheidungen des Verwaltungsrats

Versicherungsausweis 2025 

Der Versicherungsausweis per 1. Januar 2025 wird über den Virtuellen Schalter für die auf dem Portal registrierten Personen und per Post für alle anderen versendet.

Einsetzung des neuen Verwaltungsrats

Seit Februar 2024 stand die Kasse unter der Leitung eines Kommissars, bis im vergangenen November ein neuer Verwaltungsrat gewählt wurde.

Der Verwaltungsrat hat sein Amt offiziell am 17. Dezember 2024 angetreten. Damit endete das Mandat des Kommissars und die paritätische Führung der Kasse wurde wiederhergestellt. Der Verwaltungsrat ist nun voll handlungsfähig und trifft alle notwendigen Entscheidungen für die Verwaltung der Kasse.

Weitere Informationen zur Zusammensetzung des Verwaltungsrats finden Sie unter: www.cpef.ch/de/pksf/organisation-der-pksf .

Finanzielle Lage der PKSF 

Das Jahr 2024 war ein aussergewöhnlich gutes Jahr für die Finanzmärkte, gestützt durch fallende Zinssätze und eine weltweite wirtschaftliche Erholung. Die Kasse erzielte eine geschätzte Performance von etwa 6.4%. Dieses Ergebnis trägt dazu bei, das negative Resultat von 2022 auszugleichen, reicht jedoch noch nicht aus, um das durchschnittliche Renditeziel von 2.8 % pro Jahr zu erreichen oder eine ausreichende Reserve für zukünftige Marktrisiken aufzubauen.

Entscheidungen des Verwaltungsrats

Auf der Grundlage dieser Überlegungen hat der Verwaltungsrat  die Zinssätze festgelegt, die den Altersguthaben gutgeschrieben werden. Zudem hat er entschieden, die Renten nicht zu indexieren.

Zur Medienmitteilung

Verzinsung der Altersguthaben je nach Vorsorgeplan:

Pensionsplan (PP)

Der Verwaltungsrat hat entschieden, die Altersguthaben für das Jahr 2024 mit 2.5 % zu verzinsen.

Die Differenz zwischen dem Zinssatz von 2.5 % und der geschätzten Performance wird genutzt, um die Reserve der Kasse zu stärken. Ziel dieser Reserve ist es, die Fluktuationen auf den Finanzmärkten abzufedern. In schwierigen Jahren wie 2022 (mit einer Performance von -5.3%) greift die Kasse auf die Reserve zurück, um eine Verzinsung zu gewährleisten und gleichzeitig das finanzielle Gleichgewicht der Institution zu erhalten. 

In diesem Jahr hat die Kasse jedoch noch nicht genügend Reserven aufgebaut, um einen potenziellen wirtschaftlichen Schock in der Zukunft abzufangen. Sollte diese Reserve aufgrund einer schlechten Wirtschaftslage vollständig aufgebraucht sein, könnten die Erwerbstätigen dazu veranlasst werden, zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts der Kasse beizutragen (keine Verzinsung der Altersguthaben, Überprüfung der Leistungen und/oder zusätzliche Beiträge).

Deshalb ist der Aufbau dieser Reserve langfristig von grosser Bedeutung, um solche Konsequenzen zu verhindern. Die Reserve trägt dazu bei, die Leistungen dauerhaft zu sichern und ein Gleichgewicht zwischen den Generationen zu bewahren. 

BVG-Plan

Der Verwaltungsrat hat entschieden, die Altersguthaben entsprechend dem BVG-Mindestsatz mit 1.25 % zu verzinsen.

Zusatzplan für die Kader (KZP)

Der Verwaltungsrat hat entschieden, die Altersguthaben entsprechend dem BVG-Mindestsatz mit 1.25 % zu verzinsen.

Provisorischer Zinssatz 2025

In Bezug auf den Zinssatz 2025 wird die PKSF für alle Vorsorgepläne einen vorläufigen Zinssatz von 1.25% anwenden, was dem BVG-Mindestsatz entspricht. Dieser Zinssatz wird den Guthaben der Versicherten gutgeschrieben, die bis zum 30. November 2025 austreten oder bis zum 1. Dezember 2025 in Rente gehen.

NEU !

Ein neues Tool, um Ihre Vorsorge zu vereinfachen!

Nur für Personen die im Pensionsplan versichert sind

Der Versicherungsausweis mag komplex erscheinen. Um Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen, haben wir einen vereinfachten und persönlichen Ausweis entwickelt.

Um diesen aufzurufen, scannen Sie den QR-Code auf Ihrem Versicherungsausweis.

Achtung: Das manuelle Abschreiben des Links auf dem Versicherungsausweis wird nicht funktionieren.

Tutorial & Erklärung

Der virtuelle Schalter als zentrale Anlaufstelle

Für die Staatsangestellten  
Einige Leistungen der PKSF sind nun über den virtuellen Schalter des Staats verfügbar: egov.fr.ch. Die Palette der Dienstleistungen wird schrittweise erweitert. 

Für Personen, die nicht beim Staat angestellt sind 
Sie werden bald die Gelegenheit haben, auf dem virtuellen Schalter ein Konto zu erstellen und auf unsere Online-Dienstleistungen zuzugreifen. Wir halten Sie über die nächsten Schritte auf dem Laufenden. 

Anlagen zum Download

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Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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