Besondere Bestimmung für Mitarbeitende mit Polizeigewalt

Für Mitarbeitende mit Polizeigewalt, für welche die Altersgrenze der Pensionierung auf 60 oder 62 Jahre festgelegt ist.

Meine Pensionierung ist im Alter von 60 Jahren vorgesehen. Was gilt für mich?

Wenn Ihre Pensionierung im Alter von 60 Jahren vorgesehen ist, so sind die auf Ihrem Versicherungsausweis angegebenen Leistungen korrekt und berücksichtigen die Übergangsmassnahmen, die Ihnen zum Zeitpunkt der Reform zuerkannt wurden. Darüber hinaus können Sie unseren Rentenrechner auf der Webseite nutzen, indem Sie den QR-Code auf Ihrem Versicherungsausweis scannen.

Meine Pensionierung ist im Alter von 62 Jahren vorgesehen. Was gilt für mich?

Seit 2022 gilt für das Personal mit Polizeigewalt eine neue Rentenregelung, die ein obligatorisches Ausscheiden im Alter von 62 Jahren vorsieht. Die Versicherungsausweise enthalten jedoch Projektionen bis zum Alter von 67 Jahren, da es sich um standardisierte Dokumente handelt, die für alle Staatsangestellten verwendet werden. Leider können wir die Daten für die Alter nach 62 auf dem Versicherungsausweis weder ändern noch entfernen.

Versicherungsausweis

Die Zahlen auf dem Versicherungsausweis sind korrekt. Für die Alter von 60 bis 62 Jahre berücksichtigen sie den gemäss der Verordnung berechneten Einkauf durch den Arbeitgeber.
Wenn Sie für die Alter über das 62. Altersjahr hinaus eine Leistungsreduktion feststellen, so ist dies normal. Denn über das 62. Altersjahr hinaus besteht für das Personal mit Poiizeigewalt kein Anspruch auf den in der Verordnung vorgesehenen Einkauf durch den Arbeitgeber.

QR code auf dem Versicherungsausweis

Der Rentenrechner funktioniert nicht für Mitarbeitende mit Polizeigewalt, deren Altersgrenze für die Pensionierung auf 62 Jahre festgelegt ist. Darüber hinaus werden beim Scannen des QR-Codes auf Ihrem Versicherungsausweis die letzten beiden Schlüsselzahlen nicht die erwarteten Werte anzeigen:

  • Pensionierungsjahr (65 Jahre → 62 Jahre für Mitarbeitende mit Polizeigewalt);
     
  • Die Höhe der Rente/des Alterskapitals → Die angezeigten Leistungen sind niedriger als die vorgesehenen, da sie den vom Arbeitgeber finanzierten Einkauf gemäss der Verordnung vom 7. Dezember 2021 nicht berücksichtigen.

Die anderen Schlüsselzahlen des QR-Codes sind jedoch korrekt, ebenso wie die auf Ihrem Versicherungsausweis angezeigten Werte.

Rentenrechner

Unser Rechner kann Ihre Leistungen leider nicht simulieren, weil er aufgrund der Komplexität der Berechnungen den Einkauf durch den Arbeitgeber nicht berücksichtigt. Daher sollten die vom Rentenrechner erzeugten Ergebnisse für die Alter von 60 bis 62 Jahre nicht berücksichtigt werden (sie sind zu niedrig).

Wenn Sie Ihre Leistungen für andere Alter als die auf Ihrem Versicherungsausweis angezeigten berechnen müssen, wenden Sie sich bitte an uns.

 

Haben Sie noch Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns